
Rückbau und Schadstoffsanierung
Umfangreiche Erfahrungen im Abbruch und der sortenreinen und umweltschonenden Separierung der Materialien gewährleisten Ihnen einen wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Gebäuderückbau. Dabei legen wir besondere Aufmerksamkeit auf die fachgerechte Trennung der Abbruchmaterialien zum Recycling. Treten Schadstoffe (z.B. Asbest, KMF, PAK etc.) auf, besitzen wir alle notwendigen Zulassungen, um diese fachgerecht zu entsorgen. Hierfür lässt sich die BERB GmbH mit dem RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. zertifizieren
Bedeutung von Abbruchmaterialien
Abbruchmaterialien entstehen beim Rückbau, Abriss oder der Sanierung von Gebäuden und Bauwerken. Sie umfassen ein breites Spektrum an Baustoffen wie Beton, Ziegel, Holz, Gips, Glas, Metalle, Kunststoffe sowie bituminöse Materialien (z. B. Asphalt). In Deutschland machen mineralische Bauabfälle (z. B. Beton, Ziegel, Bauschutt) den größten Anteil des Abfallaufkommens aus – sie liegen bei über 50 % des gesamten Abfallvolumens. Daraus ergibt sich ein enormes Potenzial für Wiederverwendung und stoffliche Verwertung.
Recyclingpotenzial und Rückführung in den Materialkreislauf
Der Wiedereinsatz von Abbruchmaterialien als Recycling-Baustoffe ist ein zentraler Bestandteil der Kreislaufwirtschaft in der Bauwirtschaft. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen, Deponieraum zu vermeiden und den CO₂-Fußabdruck der Branche zu senken.

Rückbau mit Asbest: Schutzmaßnahmen und Arbeiten unter Unterdruckschleuse
Hintergrund: Asbest im Bestand
Asbest wurde in Deutschland bis in die 1990er-Jahre hinein in einer Vielzahl von Bauprodukten verwendet – insbesondere in Asbestzementplatten (z. B. Eternit), Spritzasbest, Floor-Flex-Platten, Putzen, Spachtelmassen, Klebern und Dichtungen. Aufgrund seiner faserförmigen Struktur ist Asbest besonders gefährlich: Beim Bearbeiten oder Entfernen können lungengängige Fasern freigesetzt werden, die zu Asbestose oder Krebserkrankungen führen können.
Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Beim Rückbau älterer Gebäude ist jedoch häufig mit asbesthaltigen Gefahrstoffen zu rechnen – der sachgerechte Umgang im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) ist gesetzlich geregelt.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Der Rückbau von Bauteilen mit Asbestgefahrstoffen unterliegt u. a. folgenden Vorschriften:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- TRGS 519 („Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“)
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
- Bauordnungsrecht der Länder
Vor Beginn der Arbeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und eine Anzeige bei der zuständigen Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) mindestens 7 Tage vor Beginn eingereicht werden. Es dürfen ausschließlich zugelassene Fachfirmen mit sachkundigem Personal (nach TRGS 519, Anlage 3 oder 4) eingesetzt werden.
Technische Maßnahmen: Arbeiten mit Unterdruckschleuse
Bei freisetzungsintensiven Arbeiten (z. B. beim Rückbau von Spritzasbest, asbesthaltigen Putzsystemen oder Dämmmaterialien) sind staubdichte Arbeitsbereiche mit Unterdruckhaltung und Schleusenanlage einzurichten.
Aufbau und Funktion der Unterdruckschleuse:
- Arbeitsbereich wird abgeschottet durch luftdichtes Einhausen (z. B. PE-Folien oder Systemmodule)
- Installation einer Unterdruckhalteeinrichtung (Airlock/Unterdruckaggregat mit HEPA-Filter):
- sorgt für einen konstanten Unterdruck von ≥ 20 Pa
- verhindert Austritt kontaminierter Luft
- Personenschleuse mit mindestens drei Kammern (Umkleide, Dusche, saubere Zone)
- Materialschleuse für kontaminiertes Abbruchmaterial





